Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Handelsgeschäfte der Firma Flymed GmbH.
(Stand 10/2017)
Anschrift:
Flymed GmbH
Bahnhofstr. 19
D-84558 Kirchweidach
Tel: +49 (0) 8623 985638
Fax: +49 (0) 3212 / 1256 866
1. Geltungsbereich:
a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Flymed GmbH.
2. Gegenstand des Vertrags:
a. Individualvertragliches Abkommen zwischen Auftraggeber und der Flymed GmbH im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags bei allen Krankentransportleistungen, sowie einfacher Kaufverträge bei Verkäufen von Medizinprodukten.
b. Die Flymed GmbH kann weiterhin gleichzeitig für andere Auftraggeber tätig sein.
3. Zustandekommen des Vertrags:
a. Der Vertrag erlangt Wirksamkeit durch die Zusendung des unterschriebenen Vertrags an die Flymed GmbH per Fax, e-Mail oder Post.
4. Vertragsdauer:
a. Vertragsbeginn ist Auftragsbestätigung – Vertragsende ist das Ende der vereinbarten Dienstleistung.
5. Leistungen
a. Im Vertrag enthalten sind nur schriftlich vereinbarte Leistungen gemäß Individualvertrag.
b. Sollte eine Leistung unmöglich sein, wird die Flymed GmbH den Auftraggeber unverzüglich davon berichten.
6. Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht:
a. Die Flymed GmbH verpflichtet sich alle vertraglichen und personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Notwendigkeiten der Auftragsbearbeitung weiterzugeben. Für medizinische Belange besteht weiterhin die Verschwiegenheitspflicht.
7. Vertragsstrafe:
a. Sollte eine vertraglich vereinbarte Leistung durch die Flymed GmbH schuldhaft nicht geleistet werden, verpflichtet sich die Flymed GmbH zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 250,- € an den Auftraggeber zu zahlen.
8. Ambulanz- / Linienflug:
a. Stornogebühren (sind Umsatzsteuerpflichtig!):
I. Beechcraft Kingair 90 oder Kingair 200:
1. bis 96 vor Abflug: 5% des Angebotspreises; mindestens jedoch 2.100,- €
2. bis 96 bis 48 Stunden vor Abflug: 20% des Angebotspreises; mindestens jedoch 3.100,- €
3. 48 bis 24 Stunden vor Abflug: 40% des Angebotspreises; mindestens jedoch 3.200,- €
4. unter 24 Stunden: 60% des Angebotspreises; mindestens jedoch 3.500,- €
5. sollte der Flug bereits bereitgestellt bzw. gestartet sein, werden zusätzlich die Bereitstellungs- / Flugkosten in Rechnung gestellt. Eine Nachweispflicht der entstandenen Kosten ist durch die Flymed GmbH nicht erforderlich.
II. Learjet 35A, Learjet 36A, Learjet 55, Citation's:
1. bis 96 vor Abflug: 5% des Angebotspreises; mindestens jedoch 3.000,- €
2. bis 96 bis 48 Stunden vor Abflug: 20% des Angebotspreises; mindestens jedoch 3.500,- €
3. 48 bis 24 Stunden vor Abflug: 40% des Angebotspreises; mindestens jedoch 4.000,- €
4. unter 24 Stunden: 60% des Angebotspreises; mindestens jedoch 4.500,- €
5. sollte der Flug bereits bereitgestellt bzw. gestartet sein, werden zusätzlich die Bereitstellungs- / Flugkosten in Rechnung gestellt. Eine Nachweispflicht der entstandenen Kosten ist durch die Flymed GmbH nicht erforderlich.
III. Challenger 600:
1. bis 96 vor Abflug: 5% des Angebotspreises; mindestens jedoch 5.000,- €
2. bis 96 bis 48 Stunden vor Abflug: 20% des Angebotspreises; mindestens jedoch 7.000,- €
3. 48 bis 24 Stunden vor Abflug: 40% des Angebotspreises; mindestens jedoch 11.000,- €
4. unter 24 Stunden: 60% des Angebotspreises; mindestens jedoch 16.000,- €
5. sollte der Flug bereits bereitgestellt bzw. gestartet sein, werden zusätzlich die Bereitstellungs- / Flugkosten in Rechnung gestellt. Eine Nachweispflicht der entstandenen Kosten ist durch die Flymed GmbH nicht erforderlich.
IV. Linienflüge
1. Für Linienflüge gelten die Stornokosten der jeweiligen Flugunternehmen gemäß deren Stornosatz sowie:
2. zusätzlich zu 8.a.III.1.: bis 96 vor Abflug: 5% unserer vereinbarten Bearbeitungsgebühren und Personalkosten.
3. zusätzlich zu 8.a.III: bis 96 bis 48 Stunden vor Abflug: 20% unserer vereinbarten Bearbeitungsgebühren und Personalkosten.
4. zusätzlich zu 8.a.III.1.: von 48 bis 24 Stunden vor Abflug: 40% unserer vereinbarten Bearbeitungsgebühren und Personalkosten.
5. zusätzlich zu 8.a.III.1.: unter 24 Stunden: 80% unserer vereinbarten Bearbeitungsgebühren und Personalkosten.
6. Sollte der Flug bereits bereitgestellt bzw. gestartet sein, werden die vollen Flugkosten fällig. Eine Nachweispflicht der entstandenen Kosten ist durch die Flymed GmbH nicht erforderlich.
V. Weitere Flugzeugtypen auf Anfrage
VI. Bodengebundene Transporte
1. bei Bodengebundenen Transporten wird bei Stornierung nach Bereitstellungsstatus abgerechnet. Dies bedeutet: die zum Abbruchpunkt fälligen Umlaufkilometer, plus Grundpauschale, sowie bereits getätigte Ausgaben. Mindestens jedoch die Personalkosten unseres fahrenden Personals sowie ggf. Kosten für Abklärung des Patienten. Eine Nachweispflicht unsererseits entsteht dadurch nicht.
9. Zahlungsweise:
a. Vorleistung:
I. Gemäß Vereinbarung kann die Flymed GmbH den Auftraggeber auffordern vollständige Vorleistung in Geld zu erbringen.
II. Bei privaten Auftraggebern ist die Vorleistung in Geld sofort bei Auftragsbestätigung fällig.
III. Zahlung hat nur rechtsverbindliche Wirkung, wenn sie entweder auf folgendes Konto erfolgt:
Sparkasse Altötting-Mühldorf
KTO: 294322 / BLZ: 711 510 20
IBAN: DE14 7115 1020 0000 2943 22
SWIFT-BIC: BY LA DE M1 MDF
oder
IV. im Einzelfall nach gesonderter Absprache bar erfolgt.
V. Ggf. gestatten Sie uns gemäß gesonderter Vereinbarung den Einzug der Forderung über Ihre Kreditkarte
b. Kostenübernahmeerklärung
I. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter alle Vereinbarten Kosten und evtl. anfallende nachverrechenbare Kosten innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu leisten.
c. Das reguläre Zahlungsziel beträgt soweit nicht schriftlich anders vereinbart 7-Tage.
10. Nachverrechnung:
Folgende Kosten können bei Fälligkeit nachberechnet werden (außer sie wurden bei Vertragsschluss ausdrücklich mit aufgenommen!):
a. Flug bei Bodendruckverhältnissen („Sealevel-Flug“) falls dies bei Auftragsannahme nicht indiziert / diagnostiziert und laut unserem Flugmediziner vor Ort jetzt notwendig ist. Es erfolgt aber falls möglich noch vor Patientenübernahme eine Rücksprache mit dem Auftraggeber. Die zusätzlichen Gebühren hierfür betragen 15 % des Bruttoangebotspreises.
b. Kosten für eventuell fällige Enteisung.
c. Offenhalten von Flughäfen außerhalb ihrer offiziellen Öffnungszeiten.
d. Sollte sich bei Ankunft unseres Flugmediziners herausstellen, dass der Patient nicht flugfähig ist, wird die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abgesprochen. Alle Entscheidungen fallen immer zu Gunsten des Patienten, sowie der Flugsicherheit.
e. Sollte ein Flug bis zum Geldeingang nicht mehr verfügbar sein, und es muss deshalb auf einen teueren Flugzeugtyp umgestiegen werden, so werden diese Kosten nachträglich verrechnet. Dies erfolgt nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen.
11. Sonstiges:
a. Der Auftraggeber hat alle Informationen die zur Auftragsabwicklung nötig sind der Flymed GmbH zugänglich zu machen.
b. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Schriftlich bekannt gegeben. Es gilt eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen in schriftlicher Form.
c. Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist das Amtsgericht Altötting.
12. Salvatorische Klausel:
a. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Auftrag bzw. der Kostenübernahmeerklärung bestätigen Sie, dass sie alle Klauseln der obigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flymed GmbH gelesen haben und damit einverstanden haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.